2. Konformitätszertifizierung EN 3.10

Service zur Konformitätszertifizierung von tragbaren Feuerlöschern gemäß UNI EN 3-7 und Produktionskontrollmethoden

Szenario

Feuerlöscher müssen, wie in zahlreichen Ministerialdekreten und insbesondere im Konsolidierten Gesetz über die Sicherheit am Arbeitsplatz, Gesetzesdekret 81/08, dargelegt wird, sowohl am Arbeitsplatz als auch anderswo an Orten vorhanden sein, an denen Brandgefahr besteht. Die UNI EN 3-10-Konformitätszertifizierung ermöglicht es Herstellern von Feuerlöschern, Vertrauen auf dem Feuerlöschermarkt zu schaffen, indem sie Sicherheits- und Qualitätsstandards bei der Herstellung ihrer Produkte garantieren.

Durch die Erlangung und Aufrechterhaltung des Konformitätszertifikats für tragbare Feuerlöscher können Hersteller ihre Marke stärken und einen Mehrwert schaffen, indem sie die qualitativen Merkmale sowohl der Komponenten als auch des Endprodukts hervorheben und so ihren Kunden Transparenz in den Produktionsprozessen bieten.

Lösung

Die Norm UNI EN 3-10 legt die Mindestanforderungen für die Konformitätszertifizierung von tragbaren Feuerlöschern gemäß EN 3-7 sowie die Qualitätsanforderungen und Produktionskontrolle von Feuerlöschern fest. Der Konformitätszertifizierungsdienst für Feuerlöscher umfasst eine erste Phase der Überprüfung der Eignung aller Dokumente, die zur Erfüllung der Anforderungen der Norm erforderlich sind. Anschließend überprüfen unsere Experten die Konformität der ersten Typprüfungen und führen ein Audit zur werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) durch. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist die Einrichtung eines Überwachungsdienstes zur Einhaltung der in Anhang A aufgeführten Anforderungen erforderlich.

Diese Zertifizierung gilt für alle Hersteller von tragbaren Pulver-, Schaum- und CO2-Feuerlöschern.