Das Gesetzesdekret 231/2001 regelt die Haftung von Körperschaften für verwaltungsrechtliche Vergehen, die von Straftaten abhängen, die im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaft von Personen in Spitzenpositionen oder von Personen, die der Leitung und der Aufsicht ersterer unterstehen, begangen werden.
Um unter dieses Dekret fallenden Straftaten vorzubeugen, wendet der Verwaltungsrat der CEA ESTINTORI S.p.A. sein eigenes Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell sowie den Ethischen Firmenkodex an.
Die Anwendung des Modells und des Ethischen Kodexes liegt auf gleicher Linie mit der Firmenpolitik der CEA ESTINTORI S.p.A., die auf das Einhalten bestimmter, darin enthaltener ethischer Grundsätze bedacht ist, an die sich jeder zu halten hat, der im Interesse und im Namen der Firma handelt.