Arbeitssicherheitsberatung

CEA unterstützt seine Kunden auch bei allen Themen rund um Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 81/2008 mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und können darüber hinaus die Rolle des Leiters des externen Arbeitsschutzdienstes und des zuständigen Betriebsarztes einnehmen.

Zum Beispiel:

  • Allgemeine Risikobewertung mit Erstellen des Dokuments zur Risikobewertung (DVR) und des Einheitsdokuments für die Bewertung von Risiken und Interferenzen (DUVRI) für Auftragsarbeiten; 
  • Risikobeurteilung Chemie und Radon;
  • Risikobeurteilung Lärm und Schwingungen;
  • Beurteilung Brand- und Explosionsgefahr (Atex);
  • Gefahrenbeurteilung Maschinen, Ausrüstungen, Bildschirmterminale und Arbeitsplätze;
  • Risikobewertung angrenzende Flächen;
  • Risikobewertung elektromagnetische Felder (EMF) und künstliche optische Strahlung;
  • Beurteilung des Risikos durch arbeitsbezogenen Stress;
  • Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen, die nach der Risikobeurteilung zu treffen sind;
  • Sicherheitsmanagementsystem OHSAS 18001;
  • Erstellung von betrieblichen Notfallplänen;
  • Laboranalyse Umweltverträglichkeit der Arbeitsplätze.